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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09   

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https://dejure.org/2009,7901
LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09 (https://dejure.org/2009,7901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.2009 - 1 Ta 139/09 (https://dejure.org/2009,7901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 1 Ta 139/09 (https://dejure.org/2009,7901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe ; Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers bei verfristeter Beschwerde gegen Aufhebung der Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ArbGG § 78; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 2; ; GKG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe; Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers bei verfristeter Beschwerde gegen Aufhebung der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
    Gerichtliche Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren erwachsen jedoch nicht in materielle Rechtskraft, weil insoweit kein Parteienstreit vorliegt (BGH NJW 2004, 1805; BGH NJW 2009, 857; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe IV und VI).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
    Gerichtliche Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren erwachsen jedoch nicht in materielle Rechtskraft, weil insoweit kein Parteienstreit vorliegt (BGH NJW 2004, 1805; BGH NJW 2009, 857; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe IV und VI).
  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht jedenfalls dann auch auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn die Partei den Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - nicht selbst gestellt hat, sondern dieser durch ihren Prozessbevollmächtigten gestellt wurde, so dass vorliegend der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers der richtige Zustellungsadressat war.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09

    Keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers im PKH-Änderungsverfahren bezüglich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
    Im Umfange der Begründetheit ist das Ausgangsgericht verpflichtet, der Beschwerde abzuhelfen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 und vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 1 Ta 66/09

    Prozesskostenhilfe - keine Prüfungskompetenz bezüglich der Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
    Im Umfange der Begründetheit ist das Ausgangsgericht verpflichtet, der Beschwerde abzuhelfen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 und vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 1 Ta 217/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde

    Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2011 - 1 Ta 238/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Beschwerdefrist

    Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - 1 Ta 183/10

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Frist der Beschwerde

    Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe der Beschwerdeführerin (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung der Rechtspflegerin hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2011 - 1 Ta 10/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde

    Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2011 - 1 Ta 26/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde

    Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 1 Ta 261/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde - Zustellung

    Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 8 Ta 121/11

    Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde mangels Beschwer

    Die Überprüfung des Rechtsmittels auf seine Zulässigkeit steht nach dem klaren Gesetzeswortlaut nur dem Beschwerdegericht zu (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2010 - 1 Ta 65/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Nach dem Wortlaut des § 572 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO hat das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, der Beschwerde abzuhelfen, soweit es sie für begründet hält (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. § 572, Rn. 14; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 572, Rn. 4).
  • LAG Hamm, 05.05.2018 - 5 Ta 177/18

    Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung der sofortigen Beschwerde im

    Aus diesem Grund ist in jeder sofortigen Beschwerde, auch wenn diese wegen Fristversäumung an sich unzulässig wäre, als Minus eine Gegenvorstellung zu sehen (LAG Köln, Beschluss vom 28.08.2013, 9 Ta 111/13, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2010, 1 Ta 65/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.07.2009, 1 Ta 139/09, juris).
  • ArbG Ludwigshafen, 20.11.2015 - 7 Ca 1111/12

    Verspätete Beschwerde - Prozesskostenhilfe

    Grundsätzlich erwachsen Beschlüsse über die Aufhebung von Prozesskostenhilfe nicht in materieller Rechtskraft und deshalb ist die Beschwerde als Gegendarstellung zu werten (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.07.2009 - 1 Ta 139/09 -).
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