Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe ; Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers bei verfristeter Beschwerde gegen Aufhebung der Prozesskostenhilfe
- Judicialis
ArbGG § 78; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 2; ; GKG § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe; Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers bei verfristeter Beschwerde gegen Aufhebung der Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 21.01.2009 - 4 Ca 2535/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03
Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
Gerichtliche Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren erwachsen jedoch nicht in materielle Rechtskraft, weil insoweit kein Parteienstreit vorliegt (BGH NJW 2004, 1805; BGH NJW 2009, 857; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe IV und VI). - BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
Gerichtliche Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren erwachsen jedoch nicht in materielle Rechtskraft, weil insoweit kein Parteienstreit vorliegt (BGH NJW 2004, 1805; BGH NJW 2009, 857; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe IV und VI). - BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht jedenfalls dann auch auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn die Partei den Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - nicht selbst gestellt hat, sondern dieser durch ihren Prozessbevollmächtigten gestellt wurde, so dass vorliegend der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers der richtige Zustellungsadressat war. - LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09
Keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers im PKH-Änderungsverfahren bezüglich …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
Im Umfange der Begründetheit ist das Ausgangsgericht verpflichtet, der Beschwerde abzuhelfen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 und vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 1 Ta 66/09
Prozesskostenhilfe - keine Prüfungskompetenz bezüglich der Zulässigkeit der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09
Im Umfange der Begründetheit ist das Ausgangsgericht verpflichtet, der Beschwerde abzuhelfen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 und vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09).
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 1 Ta 217/10
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde
Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern. - LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2011 - 1 Ta 238/11
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Beschwerdefrist
Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern. - LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - 1 Ta 183/10
Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Frist der Beschwerde
Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe der Beschwerdeführerin (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung der Rechtspflegerin hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern.
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2011 - 1 Ta 10/11
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde
Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2011 - 1 Ta 26/11
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde
Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern. - LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 1 Ta 261/10
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde - Zustellung …
Da das Rechtsmittel bereits unzulässig ist, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, die als Gegenvorstellung anzusehende Eingabe des Beschwerdeführers (vgl. insoweit LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09) und die Entscheidung des hierfür zuständigen Arbeitsgerichts hierüber inhaltlich zu überprüfen und ggf. zu ändern. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 8 Ta 121/11
Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde mangels Beschwer
Die Überprüfung des Rechtsmittels auf seine Zulässigkeit steht nach dem klaren Gesetzeswortlaut nur dem Beschwerdegericht zu (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2010 - 1 Ta 65/10
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren
Nach dem Wortlaut des § 572 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO hat das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, der Beschwerde abzuhelfen, soweit es sie für begründet hält (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 Ta 139/09;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. § 572, Rn. 14;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 572, Rn. 4). - LAG Hamm, 05.05.2018 - 5 Ta 177/18
Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung der sofortigen Beschwerde im …
Aus diesem Grund ist in jeder sofortigen Beschwerde, auch wenn diese wegen Fristversäumung an sich unzulässig wäre, als Minus eine Gegenvorstellung zu sehen (LAG Köln, Beschluss vom 28.08.2013, 9 Ta 111/13, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2010, 1 Ta 65/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.07.2009, 1 Ta 139/09, juris). - ArbG Ludwigshafen, 20.11.2015 - 7 Ca 1111/12
Verspätete Beschwerde - Prozesskostenhilfe
Grundsätzlich erwachsen Beschlüsse über die Aufhebung von Prozesskostenhilfe nicht in materieller Rechtskraft und deshalb ist die Beschwerde als Gegendarstellung zu werten (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.07.2009 - 1 Ta 139/09 -).